Selbstverwaltung
Die kommunale Selbstverwaltung wird durch den Bürgermeister der Gemeinde vertreten, der das höchste Repräsentations- und Exekutivorgan der Gemeinde ist, und ein Gemeinderat bestehend aus 9 Mitglieder.
Der Bürgermeister und die Abgeordneten werden in allgemeiner Direktwahl für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Das Exekutivorgan des Bürgermeisters der Gemeinde und des Gemeinderates ist das Gemeindeamt, die sich aus Mitarbeitern der Gemeinde zusammensetzt.